RECHT und KONFLIKT-MODERATION:
Mit juristischer Begleitung zur individuellen Lösung

> rechtlicher Rat und Unterstützung in schwierigen Situationen
> außergerichtliche Streitbeilegung
> rechtliche Betreuung in besonderen Lebenslagen 

Der Anwaltschaft in Deutschland ist die Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten übertragen, § 3 Abs 1 BRAO. Dabei wächst die Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Vorteile liegen auf der Hand: Kürzere Verfahrensdauer, geringere Kosten und Lösungen, die die Konfliktparteien selbst herbeiführen. Der Anstrengung einer neutralen, sachkundigen Konflikt-Moderation kann sich lohnen.

Wenn Du -  wenn Ihr - auf der Suche nach einer außergerichtlichen Lösung für einen Konflikt oder eine schwierige familiäre Situation seid, begleite ich als Rechtsanwältin, Coach und System-Therapeutin. 

Dabei besprechen wir die aktuelle Situation, mögliche Ziele und Wege. Was ist hinderlich? Was hilft?

In der Konflikt-Moderation geht es auch darum, nach den Regeln der Respektvollen Kommunikation miteinander zu sprechen, sich zuzuhören und anzuerkennen, dass es verschiedene Bedürfnisse und Wahrheiten gibt.  

Im Coaching geht es um Deine rechtliche Position, Ansprüche und Pflichten – aber auch um Deine Bedürfnisse und Gefühle, um den Umgang mit Dir selbst und mit anderen Beteiligten in einer rechtlichen Auseinandersetzung.

Manchmal gehört es allerdings zur Wahrheit, dass am Konflikt Beteiligte partout keine einvernehmliche Lösung finden wollen. Zur Klärung einer solchen Situation kann der schnelle Gang zum Gericht deshalb ein sinnvoller und entlastender Weg sein. 
 

Bitte beachte die Kinderrechte!
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind gem. § 9 Abs. 1, Nr. 3 FamFG verfahrensfähig. Sie können in Verfahren, die sie betreffen, selbst einen Anwalt mit der Vertretung ihrer Rechte beauftragen. Ihnen steht dementsprechend auch Verfahrenskostenhilfe zu (vgl. dazu. OLG Stuttgart, 11 WF 271/13, Beschluss vom 17. Januar 2014).


Als Rechtsanwältin kann ich nicht steuerrechtlich beraten. 
Da viele familienrechtliche Vereinbarungen und Entscheidungen steuerrechtlich relevant sind, ist eine gesonderte steuerrechtliche Beratung wichtig!

Grundsätzlich gilt: Mit dem Kalenderjahr, in dem Ihr Euch trennt, enden die Steuervergünstigungen für Eheleute. Mit Ablauf des Jahres solltest Du deshalb für das nächste Jahr den Wechsel Deiner Steuerklasse beantragen. 
Es gilt: Steuerklasse 1 für Ledige  |  Steuerklasse 2 für Alleinerziehende  |  Steuerklasse 3 für Verheiratete in Kombination mit Steuerklasse 5  |  Steuerklasse 4 für Eheleute, die beide Klasse 4 wählen  |  Steuerklasse 6 für Berufstätige mit mehreren Arbeitsverhältnissen.

Um Steuernachteile zu vermeiden, solltest Du dem Finanzamt mitteilen, wenn Du dauerhaft getrennt lebst (und auch, wenn Ihr die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmt). Eine Trennung ohne Scheidung hat zwar zunächst keinen Einfluss auf die Steuerklassen, aber:  Wenn der besser verdienende Ehegatte die gemeinsame Veranlagung weiter durchsetzt, müssen die entstehende Nachteil der anderen Seite finanziell ausgeglichen werden. Dieser Anspruch ist gerichtlich durchsetzbar. 
Bitte sprich darüber mit Deinem Steuerberater/Deiner Steuerberaterin.

Wer im Kalenderjahr nach der Trennung noch die günstige Steuerklasse hat, zahlt daneben zu wenig Lohnsteuer, was voraussichtlich zu einer Nachzahlung führen wird. Deshalb: Ändere bitte auch bei einer Trennung ohne Scheidung die Steuerklasse für das auf die Trennung folgende Kalenderjahr.

Hilfreiche Formulare zum Download :
  • Aufnahmebogen zum Erstkontakt...Download 
  • Fragebogen bei Ehescheidung...Download
  • Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Schleswig 2024 ... Download
  • Muster für eine mögliche einvernehmliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.... Download
  • Muster Vereinbarung Kostenteilung bei Einvernehmlicher Scheidung...Download
  • Muster Sorge-Vollmacht....Download
  • Information zu Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe...Download
  • Antrag Beratungshilfe....Download
  • Antrag Prozess- und Verfahrenskostenhilfe...Download
  • Anwaltliche Vollmacht...Download
HINWEISE  ZUM  DATENSCHUTZ     hier
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